Tutzinger Erklärung zu Pflege und Betreuung

21. Februar 2011

  1. Die Grundrechte auf Achtung der Menschenwürde und der körperlichen und geistigen Unversehrtheit, auf Gewährung von Freiheit und Sicherheit und auf Schutz von Intimität und Privatleben müssen entsprechend der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (www.pflege-charta.de) immer Grundlage im Umgang mit hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sein.
  2. Die Anzahl von Betreuungen für Personen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst besorgen können, darf für einen Betreuer die Zahl von 40 nicht überschreiten.
  3. Dem Vorrang der „Pflege daheim“ vor der Pflege in stationären Einrichtungen muss durch eine finanzielle Besserstellung Geltung verschafft werden. Pflegende Angehörige müssen politisch und ökonomisch besser unterstützt werden.
  4. Die Angebote zur Tagespflege in den Kommunen sind auszubauen.
  5. Pflegeberatungen müssen unabhängig und unparteiisch sein und sie sollen den Ratsuchenden Hilfemöglichkeiten wie Eigenverantwortung für den jeweiligen Pflegefall deutlich machen.
  6. Abläufe und Organisation in stationären Einrichtungen müssen es dem Fachpersonal ermöglichen, seinen Auftrag auch über die Verrichtungen der „Minutenpflege“ hinaus im Sinne einer echten Zuwendung zu den Menschen zu erfüllen.
  7. Pflegebedürftigkeit darf nicht länger nur mit dem Maßstab des zeitlichen Aufwandes für einzelne Verrichtungen und die hauswirtschaftliche Versorgung gemessen werden. Entsprechend den Vorschlägen des Beirats beim Bundesgesundheitsministerium sind körperliche Beeinträchtigungen wie auch kognitive/psychische Einbußen und Verhaltensauffälligkeiten heranzuziehen, um zu definieren, wie viel Unterstützung der Einzelne für die Gestaltung seines Lebens und den Erhalt einer entsprechenden Lebensqualität benötigt.

Die Teilnehmer_innen der Tutzinger Tagung legen Wert auf die Feststellung, dass sie nicht nur diese Forderungen an die Politik erheben, sondern sich selbst nach ihren Möglichkeiten und in ihrem Umfeld für die Umsetzung dieser Forderungen einsetzen wollen. Sie sind sich ihrer Eigenverantwortung bewusst und wollen selbst daran arbeiten, dass Menschen in Deutschland ohne Ängste dem Alter entgegen sehen können.


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